Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck

Die Information über das Elterngeld erhalten sie auf der Seite:

http://bildung.luebeck.de/schwangerschaft-babies/kinderbetreuung/kindertagespflege/formulare.html

 

 

Die flexible Form der Kindertagesbetreuung

Am 29. Januar 2009 hat die Lübecker Bürgerschaft entschieden, die Kindertagespflege in Lübeck entssprechend des Tagesbetreungsausbaugesetzes auszubauen und gleichzeitig Teilaufgaben an freie Träger der Jugendhilfe - dem Verbund Kindertagespflege - zu übergeben. Gleichzeitig wurde die Tagespflege auf neue rechtliche und finanzielle Beine gestellt. Wie bei Kindertagesstätten werden die Eltern "nur" zu einem Elternbeitrag herangezogen, während die Kindertagespflegepersonen ihre Geldleistung von der Kommune bekommen. Grundvoraussetzung dafür ist das Erfüllen bestimmter Fördervoraussetzungen.

Die Aufgabenteilung zwischen freien Trägern und der Hansestadt Lübeck sieht wie folgt aus:

1. Die Hansestadt Lübeck - Jugendamt / Familienhilfe:
-erteilt die Erlaubnis zur Kindertagespflege
-nimmt die Eignungsfeststellung der Kindertagespflegepersonen vor
-verantwortet die planerische und finanzielle Steuerung der gesamten Kindertagespflege.
- bearbeitet die Ermäßigungsanträge

2. Der Verbund Kindertagespflege:
-berät und informiert interessierte Eltern, Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen und Unternhemen
-vermittelt
-übernimmt die fachliche Beratung der Kindertagespflegepersonen und
-verantwortet die Entgeltangelegenheiten 

 

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